Rena Zulauf und Maja Sieber stehen der Anwendung des Rechtsbegriffs der Person der Zeitgeschichte durch Schweizer Gerichte kritisch gegenüber. Im Kern der Kritik steht der Umstand, dass die Gerichte hierzulande den Begriff „Person der Zeitgeschichte“ mit dem öffentlichen Interesse an einer Berichterstattung gleichsetzen. Das ist problematisch, weil dabei die Abwägung entgegenstehender Interessen auf der Rechtfertigungsebene von Art. 28 ZGB oftmals verloren geht. Dass die Rechtsfigur der Person der Zeitgeschichte in der Schweiz in der beschriebenen Art angewendet wird, hat historische Gründe, die aber überholt sind. Dies zeigt ein Blick auf die geänderte Rechtsprechung in Deutschland nach einer entsprechenden Kritik des EGMR. Der Fachbeitrag erschien 2016 in einer Festschrift zum 70. Geburtstag von Rolf H. Weber.