Bevor ein Gerichtsurteil fällt, dreht sich die mediale Berichterstattung um den blossen Verdacht, dass eine Person eine Straftat begangen haben könnte. Diese sogenannte Verdachtsberichterstattung erfordert journalistisches Geschick. Nach einem neueren Bundesgerichtsurteil müssen Medienschaffende ihren Umgang mit der Standard-Floskel „es gilt die Unschuldsvermutung“ überdenken. In einem Fachbeitrag in medialex 02/24 vom 11. März 2024 zeigt Manuel Bertschi die Tücken im Umgang mit der Unschuldsvermutung auf.
Manuel Bertschi wird per 1. Dezember 2023 als Partner in unsere Kanzlei aufgenommen. Er hat einst als Journalist gearbeitet, unter anderem für die Basler Zeitung, ehe er seine juristische Karriere begann. Der heute 35-Jährige war Medienjurist beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), Co-Geschäftsführer von Fairmedia und arbeitete als Rechtsanwalt für grosse Wirtschaftskanzleien in Zürich und Basel. 2021 stieg er als Senior Associate bei Zulauf Partner ein, wo er nun in die Partnerschaft aufgenommen wurde. Rena Zulauf, Gründungspartnerin von Zulauf Partner, über Manuel Bertschi: «Wir freuen uns ausserordentlich, mit Manuel Bertschi einen der versiertesten Medienanwälte für unsere Partnerschaft gewonnen zu haben. Er besticht durch seine Fachkompetenz genauso wie durch seinen Scharfsinn und seine Hartnäckigkeit.» Manuel Bertschi berät Personen und Unternehmen vorwiegend in den Bereichen des Medien- und Kommunikationsrechts, des Persönlichkeits- und Reputationsschutzes.
Zulauf Partner hat sich im Fachbereich Medienrecht des Bilanz/Handelzeitung/Le Temps-Rankings „Top-Anwaltskanzleien 2023“ zum 7. Mal in Folge einen Spitzenplatz erarbeitet. Wir freuen uns über die Auszeichnung und danken unseren Mandant*innen sowie den teilnehmenden Jurist*innen und Anwaltskolleg*innen für die Empfehlung.
Nach einem übergriffigen Filmcasting hat ein Schweizer Regisseur aus dem Castingmaterial ohne Einwilligung der Darstellerinnen einen eigenständigen Film zusammengeschnitten: Manuel Bertschi, Zulauf Partner, vertrat Schauspielerinnen, die sich gegen den Regisseur zur Wehr setzen. Ein Vergleich stoppt die persönlichkeitsverletzenden Machenschaften; die Aufnahmen müssen gelöscht werden. Mehr dazu im Beitrag von SRF – Schweizer Radio und Fernsehen (10vor10 vom 11.4.22).
Porträt über Rena Zulauf, „eine der geschicktesten Medienanwältinnen der Schweiz“, in der NZZ am Sonntag vom 23. Januar 2022.
Am 5. September 2021 strahlte Fernsehen SRF in der Tagesschau Hauptausgabe einen Beitrag zum Namensstreit um „TX Group“ aus. Hintergrund ist, dass es in der Schweiz nicht zwei Handelsfirmen mit demselben Namen geben darf, was im Fall von TX Group geschah. Die TX Group in Rapperswil wurde allerdings einen Tag vor der TX Group in Zürich eingetragen. Inhaber der St. Galler TX Group ist der Unternehmer Serge Aerne, über den die zum Medienkonzern TX Group gehörende SonntagsZeitung zu Unrecht rufschädigend berichtete. Einen nachweislich falschen Vorwurf wollte die SonntagsZeitung nicht korrigieren; deshalb hat Serge Aerne Klage gegen die TX Group eingereicht. Rena Zulauf spricht im Beitrag über die Themen Rufmord und Stigmatisierung.
Am 2. Juni 2021 strahlte 3sat den Beitrag „Starke Frauen“ aus. In der Sendung zum Thema Frauen und Medien zeigt die Wirtschaftsjournalistin Patrizia Laeri Fälle von Sexismus in den Medien auf und lässt Frauen zu Wort kommen, die es trotz aufgebrachter Öffentlichkeit und massiven Angriffen in den Sozialen Medien gewagt haben, sich erfolgreich zu wehren. Rechtsanwältin Rena Zulauf spricht über die Zwangskommerzialisierung durch Boulevard-Medien und den juristischen Kampf von Jolanda Spiess-Hegglin um die ihr nach Gesetz zustehende Gewinnherausgabe.
Die von der ständerätlichen Rechtskommission vorgeschlagene Änderung von Artikel 266 ZPO hat eine einseitige und unsachliche Debatte ausgelöst. Der bei Zulauf Partner tätige Rechtsanwalt Manuel Bertschi schreibt in seinem auf Medialex veröffentlichten Beitrag vom 4. Juni 2021, das von Rechtsanwalt Schwaibold monierte «Attentat auf die Meinungsfreiheit» sei ebenso verfehlt wie der Vorwurf der «Zensur». Vorsorglichen Rechtsschutz gegen Medienberichte zu erhalten, sei in der Schweiz sehr schwierig. Manuel Bertschi hält den von der ständerätlichen Rechtskommission bezweckten Machtausgleich zwischen Medien und Medienbetroffenen grundsätzlich für begrüssenswert, schlägt aber andere Handlungsmöglichkeiten vor.
Wir freuen uns, dass Rechtsanwalt Manuel Bertschi seit 1. Mai 2021 als Senior Associate in unserer Amwaltskanzlei tätig ist. Er berät Klienten in allen medienrechtlichen Angelegenheiten. Manuel Bertschi verfügt über mehrere Jahre Erfahrung im Bereich Medienrecht, insbesondere im Zusammenhang mit dem Persönlichkeitsschutz, dem Datenschutz sowie dem Lauterkeits- und Urheberrecht. Als ehemaliger Medienjurist in der Bundesverwaltung, als Mitgründer von bajour.ch sowie als erster Co-Geschäftsführer von Fairmedia (einer Anlaufstelle für Medienbetroffene), kennt er das Medienrecht in all seinen Facetten. Manuel Bertschi berät zudem Sportlerinnen und Sportler, Sportclubs und Sportverbände in diversen Fragen des Sport- und Arbeitsrechts. Manuel Bertschi studierte an den Universitäten Basel und Boston (MLaw, 2014). Seit 2017 ist er Rechtsanwalt und erlangte im selben Jahr den LL.M. mit Spezialisierung auf Intellectual Property an der Boston University. Vor seinem Eintritt bei Zulauf Partner arbeitete er als Medienjurist beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), als Co-Geschäftsführer von Fairmedia und als Rechtsanwalt in einer führenden Wirtschaftskanzlei.
Zulauf Partner hat sich im Fachbereich Medienrecht des Bilanz-Rankings „Top-Anwaltskanzleien 2021“ zum 5. Mal in Folge einen Spitzenplatz erarbeitet. Wir freuen uns über die Auszeichnung und danken unseren Mandant(inn)en sowie den teilnehmenden Jurist(inn)en und Anwaltskolleg(inn)en für die Empfehlung.