Bevor ein Gerichtsurteil fällt, dreht sich die mediale Berichterstattung um den blossen Verdacht, dass eine Person eine Straftat begangen haben könnte. Diese sogenannte Verdachtsberichterstattung erfordert journalistisches Geschick. Nach einem neueren Bundesgerichtsurteil müssen Medienschaffende ihren Umgang mit der Standard-Floskel „es gilt die Unschuldsvermutung“ überdenken.  In einem Fachbeitrag in medialex 02/24 vom 11. März 2024 zeigt Manuel Bertschi die Tücken im Umgang mit der Unschuldsvermutung auf.